Weidenweg 788299Leutkirch im Allgäu - Reichenhofen

Kosten

60 Minuten 80 €
90 Minuten 120 €

Das Honorar ist üblicherweise direkt im Anschluss an eine Sitzung zu entrichten. Meine Leistungen als Heilpraktikerin für Psychotherapie sind Privatleistungen, die ich direkt mit Ihnen nach jeder Sitzung abrechne und quittiere. Bei Bedarf erhalten Sie von mir eine Gesamtrechnung, die Sie bei Ihrer Zusatzversicherung, privaten Krankenkasse und Ihrer Steuererklärung einreichen können.

Die psychotherapeutischen Leistungen sind als Gesundheitsleistungen nach dem Umsatzsteuergesetz von der Mehrwertsteuer befreit gem. § 4 Nr.14 USTG.

Bitte haben Sie Verständnis, dass ich keine Kartenzahlung entgegennehmen kann.

Meine Praxis ist eine Privatpraxis für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz, d.h. Sie sind Selbstzahler. Die Kosten für Heilpraktikerleistungen werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Abhängig von Ihrem Versicherungsvertrag übernehmen private Versicherer anteilig die Kosten für eine Psychotherapie. Bitte klären Sie dies mit Ihrem Versicherer oder der Beihilfe ab.

Vorteile für Selbstzahler

Schnelle Hilfe: Sie erhalten bei mir in der Regel kurzfristig Termine. Sie müssen also nicht monatelang auf Ihren ersten Termin warten. Außerdem entfällt nach dem Erstgespräch die zusätzliche Wartezeit für eventuelle Gutachten zur Kostenübernahme der Krankenkassen.

Keine Sperrfristen: Wenn Sie sich nach Abbruch oder Abschluss einer Psychotherapie innerhalb einer Sperrfrist befinden, übernimmt Ihre Krankenkasse nicht die Kosten für eine Therapie. Als Selbstzahler finden Sie bei mir trotzdem Unterstützung.

Datenschutz: Ihre Privatsphäre ist und bleibt geschützt. Sie bestimmen selbst über Ihre Daten. Es entsteht keine „gesetzliche Krankenakte“, d.h. es werden keine Informationen an Krankenkassen, Versicherer oder Gutachter weitergegeben. Da ich außerdem der Schweigepflicht unterliege, bleiben alle Inhalte vertraulich, die in Therapie und Beratung besprochen werden: Nur Sie und ich wissen davon.

Methodenfreiheit: Der aus meiner Sicht größte Vorteil: Denn als Heilpraktikerin für Psychotherapie bin ich nicht an die drei Behandlungsmethoden des Leistungskataloges der Krankenkassen gebunden. Außerdem legen Sie gemeinsam mit mir den zeitlichen Umfang der Therapie fest, ohne an Kassenvorgaben gebunden zu sein.

Therapie steuerlich geltend machen

Mein Honorar für Therapie können Sie im Rahmen Ihrer Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen geltend machen, wenn Sie Selbstzahler sind. Über die entsprechenden Freibeträge erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Steuerberater.